Tanz der Teufel

 

 

 

 

 

ofdb.de

Videoplakat zur 90er Jahre Veröffentlichung

 


Nachdem "Tanz der Teufel" noch im Sommer 1983 im Kino lief, als er von SPIO/JK noch als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft wurde, erfolgte am 25. April 1984 die Indizierung und am 7. Oktober 1985 die Beschlagnahmung des Videos nach § 131 StGB. Nach einer hitzigen Zensurdebatte um Gewaltfilme, durfte "Tanz der Teufel" 1993 erstmals wieder vertrieben werden - in der mittlerweile berüchtigten Fassung, welche um 44 Sekunden gekürzt werden musste ( Eintrag von filmimperator in der ofdb ).

Beschlagnahmebeschluss