Tanz der Teufel
Videoplakat zur 90er Jahre Veröffentlichung
Nachdem "Tanz der Teufel" noch im Sommer 1983 im
Kino lief, als er von SPIO/JK noch als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft
wurde, erfolgte am 25. April 1984 die Indizierung und am 7. Oktober 1985 die
Beschlagnahmung des Videos nach § 131 StGB. Nach einer hitzigen Zensurdebatte um
Gewaltfilme, durfte "Tanz der Teufel" 1993 erstmals wieder vertrieben werden -
in der mittlerweile berüchtigten Fassung, welche um 44 Sekunden gekürzt werden
musste ( Eintrag von filmimperator in der ofdb ).